Der Wardenburger Tennisclub widmet sich ausschließlich dem Tennis, bietet also keine weiteren Sparten an. Die angegebenen Beiträge stellen daher den gesamten zu entrichtenden Vereinsbeitrag dar. Bei Vereinen die mehrere Sparten anbieten setzt sich der Beitrag in der Regel aus einem Grundbeitrag und einem zusätzlichen "Spartenbeitrag Tennis" zusammen.
Jahresbeiträge |
Stand 01/2024 | ||
Einzelmitglieder 18 - 69 Jahre |
230,-- € | ||
Einzelmitglieder ab 70 Jahre |
95,-- € | ||
Paare |
370,-- € | ||
Kinder 0 - 6 Jahre |
60,-- € | ||
Kinder 7 -10 Jahre |
80,-- € | ||
Jugendliche 11 - 18 Jahre (Einzelmitglieder) |
115,-- € | ||
Jugendliche 11 - 18 Jahre (Kinder von aktiven Mitgliedern) |
80,-- € | ||
Schüler ab 18/Studenten/Azubis/Freiwilligendienstler* |
115,-- € | ||
Passive Mitglieder |
40,-- € | ||
* Ein entsprechender Nachweis ist dem Verein vor Fälligkeit unaufgefordert vorzulegen! Bei Nichtvorlage wird der Beitrag automatisch umgestellt. |
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Gastspiele auf den Außenplätzen |
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Auf den Außenplätzen sind Gäste nur zum Spiel mit Vereinsmitgliedern und nur außerhalb der Kernzeiten spielberechtigt, maximal 2 Einsätze pro Gastspieler und Jahr sind zulässig. Weitere Gastspiele sind mit dem Vorstand abzustimmen. Führt das Gastspiel zum Vereinseintritt, werden die Gastspielergebühren des laufenden Jahres verrechnet. |
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Gastspielgebühr für Spiele Erwachsener untereinander oder Erwachsener mit Kindern/Jugendlichen/Studenten/Azubis/Freiwilligendienstlern |
5,-- € | ||
Gastspielgebühr für Spiele von Kindern/Jugendlichen/Studenten/Azubis/Freiwilligendienstlern untereinander |
3,-- € | ||
Gastspiele in der Halle |
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In der Halle sind uns Gäste immer willkommen. Zuschlag für die Nutzung durch Gäste pro Stunde |
3,-- € | ||
Umlage zur Pflege und Erhaltung der Anlage |
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Die Umlage zur Pflege und Erhaltung der Anlage ist von allen aktiven Mitgliedern zu zahlen, die das 14. Lebensjahr vollendet und das 70. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Sie wird jeweils zum 01.04. für das abgelaufene Jahr fällig. Erstmalig wird sie für das Jahr erhoben, in dem die Mitgliedschaft seit Jahresbeginn bestand. Die Umlage kann durch Ableisten von 6 Arbeitsstunden pro Saison abgegolten werden. Werden mehr als 6 Arbeitsstunden in einer Saison geleistet, so können entsprechende Guthaben auf Folgejahre oder Familienangehörige übertragen werden. |
90,-- € | ||
Aufnahmegebühr
Gemäß Beschluss der Mitgliederversammlung 03/2000 wird keine Aufnahmegebühr erhoben!
Fälligkeiten
Der Beitrag wird jährlich zum 15.02. per Bankeinzug erhoben. Auf besonderen Antrag ist auch eine halbjährliche Zahlungsweise zum 15.02. und 15.08. möglich. Bankverbindung: Landessparkasse zu Oldenburg, BIC: SLZODE22XXX, IBAN: DE33 2805 0100 0094 1107 98.